Martin Christen hatte 57 Fragen zu den möglichen Gefahren eines atomaren Endlagers gestellt. Die Regierung beantwortete diese auf 19 Seiten für 5116 Franken.
Martin Christen äusserte sich zur Beantwortung seiner Fragen:
„Ich danke dem Regierungsrat für die 5116 Franken teure Beantwortung meines Fragenkatalogs. Trotzdem bin ich mit der Antwort des Regierungsrates
überhaupt&absolut&ganz&gar nicht zufrieden.
Denn:
1. Der Regierungsrat nimmt die Sorgen und Ängste eines Teils der Bevölkerung nicht ernst:
Sehr viele Menschen haben kein Vertrauen in die Atomtechnologie.
Beispiel: Deutsche Umweltorganisationen befürchten, dass durch ein schweizerisches atomares Tiefenlager im Laufe Tausender von Jahren die Grundwasserströme und der Rhein kontaminiert werden könnten, so dass dieses Wasser für Millionen von Menschen in Europa nicht mehr als Trinkwasserquelle genutzt werden könnte. Woher nimmt der aargauische Regierungsrat die überheblich und arrogant wirkende Gewissheit, diese Gefahr bestehe überhaupt nicht?
2. Die unerschütterliche Überzeugung des Regierungsrates, eine unendliche, ewige Sicherheit sei technisch machbar:
Zitat: „Von einem Tiefenlager darf weder für die Aargauer noch für die übrige Bevölkerung innerhalb und ausserhalb der Schweiz eine Gefahr ausgehen.“
100 Prozent einverstanden! Für mich heisst das aber, dass ein atomares Tiefenlager nie&nimmer in einem dicht besiedelten Gebiet wie dem Bözberg gebaut werden darf, da der heutige Mensch niemals in der Lage ist, ein Bauwerk zu erstellen, das für Hunderttausende von Jahren absolute Sicherheit gewährleistet.
Anders für den Regierungsrat: Er behauptet, „die Machbarkeit der Endlager-Problematik sei technisch geklärt“. Dieser Nachweis basiert aber auf einem politischen Entscheid des Bundesrates, das heisst der Glaube des Regierungsrates an die Machbarkeit ist nichts anderes als der Glaube an die Richtigkeit eines politischen Entscheides.
3. Die Meinungsdelegation an den Bund: Zwar ist die Schweiz punkto Atomenergie und Atomabfall zuständig, doch müssen wir unsere eigenen, aargauischen Standpunkte vertreten.
Beispiel: Das Kernenergiegesetz sieht in Art. 34 den möglichen Import radioaktiver Abfälle aus dem Ausland vor - denn schliesslich geht es da um ein Milliardengeschäft!
Und wie lautet die Meinung des Regierungsrates? Er hat gar keine, denn das sei ‚Sache des Bundes‘!
Ich bitte den Regierungsrat, auch jenen Teil der aargauischen Bevölkerung zu respektieren, der weder aargauischen Atomstrom will, noch aargauischen, tiefgelagerten Atommüll.“
57 Fragen der SP zu den Gefahren eines Endlagers „beantwortet“
31.03.09 18:10






