Druckansicht
Keine erleichterte Einbürgerung für hier geborene Ausländer
25.03.09 02:28

 

SP-Motion betreffend Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 22. Dezember 1992

Martin Christen

Nicht einmal als Postulat mochte der Grosse Rat eine Motion der SP-Fraktion überweisen, die Erleichterungen bei der Einbürgerung für junge AusländerInnen, die in der Schweiz geboren sind oder mindestens sechs Jahre die Volksschule besucht haben. Grund für die Sprecher aus FDP und SVP: Man will gar nicht mehr Einbürgerungen.

Einbürgerungen können zu einer besseren Integration der Neu-SchweizerInnen führen. Das wollen aber die Rechtsaussenbürgerlichen aus SVP und FDP nicht. Denn besser Integrierte machen weniger Zoff, und das ist schlecht für die Politik dieser Rechtsparteien. Lieber macht man Stimmung im Volk gegen Ausländer mit und ohne Minarette, als dass man diese an der Schweiz, wo sie wohnen und arbeiten, teilhaben lässt.

Etwa so lässt sich zusammenfassen, was heute im Grossen Rat bei der Beratung einer SP-Motion ablief. Diese hatte verlangt, dass hier geborene AusländerInnen und solche, die mindestens sechs Jahre lang mit den kleinen Schweizerlein die Volksschulbänke gedrückt haben, erleichtert eingebürgert werden können; ferner auch, dass für Einbürgerungen „verbindliche Fristen“ gelten sollen. Die Begründung lautete: „In 16 Kantonen bestehen für junge Einheimische ohne Schweizer Pass gewisse Einbürgerungserleichterungen, zum Beispiel in Form eines Rechtsanspruchs auf Einbürgerung (AR, BS, GL, GR, SO, ZH, ZG), niedrigere Pauschalgebühren (BE, FR, GE, JU, NE, NW, VD, ZH) oder andere Verfahrenserleichterungen (GE, GL, JU, NW, SG). Im Gegensatz zu diesen Kantonen gilt im Kanton Aargau für die hier geborenen Ausländerinnen und Ausländer, auch wenn sie den Kindergarten und die Schulen besucht haben, grundsätzlich das gleiche Verfahren wie für alle übrigen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. Diese Jugendlichen haben jedoch kaum noch eine enge Beziehung zu ihrem Heimatstaat, dessen Sprache und Kultur. Sie fühlen sich als Teil der einheimischen Bevölkerung und sind in weitaus den meisten Fällen gesellschaftlich und kulturell integriert. Mit gewissen Verfahrenserleichterungen könnte diesem Umstand Rechnung getragen werden.
Ein zweiter Revisionspunkt betrifft den grossen Ermessensspielraum der Behörden in Bezug auf die Verfahrensdauer: Da weder Gemeinden noch der Kanton an Fristen gebunden sind, können in Einzelfällen jahrelange, für die Betroffenen nicht mehr zumutbare Verfahrenslängen entstehen. Gesetzlich verankerte, klare Fristvorgaben für das kommunale und das kantonale Einbürgerungsverfahren verhindern Ungleichbehandlungen und schaffen die Möglichkeit, dass die Bewerberinnen und Bewerber die maximale Verfahrensdauer in ihrer Lebens- und Ausbildungsplanung berücksichtigen können.“

Die Regierung war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: Das Volk habe drei Mal eine erleichterte Einbürgerung abgelehnt, zuletzt 2004, und darum könne man jetzt nicht eine andere Politik einschlagen. Nur prüfen.

Dann wurde diskutiert. Martin Christen sprach für die SP:
„Mir ist bewusst, dass das Volk vor fünf Jahren die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der 2. und 3. Generation abgelehnt hat. Trotzdem sollten wir, wie das inzwischen schon viele Kantone tun, jenen jungen Menschen, die hier aufgewachsen sind, die sich bei uns zu Hause fühlen, die gar keine andere Heimat als die unsere kennen, die bestens integriert sind, die in Wirklichkeit Einheimische sind, ebenfalls gewisse Einbürgerungserleichterungen verschaffen. Wir haben das beispielhaft in der vorliegenden Motion respektive im nun zur Diskussion stehenden Postulat aufgezeigt: Rechtsanspruch auf Einbürgerung, niedrigere Pauschalgebühren, kürzere kommunale und kantonale Wohnsitzfristen, weitergehendere Erleichterungen für Jugendliche der 3. Generation, Einbürgerungsmöglichkeit zum Beispiel schon vom 10. Lebensjahr an.

Ebenso wichtig ist die Festlegung kommunaler Verfahrensfristen. Hier kann es zu unzumutbaren Verzögerungen kommen, die gerade junge Menschen in Ausbildung ungebührlich hart treffen. So soll es aargauische Gemeinden geben, die Gesuche von Jugendlichen zweitrangig und besonders schleppend behandeln. Ob das stimmt, weiss ich nicht, kann das eigentlich auch nicht glauben.

Traurige Tatsache ist aber, dass verschiedene Gemeinden nur eine bestimmte Maximalzahl von Gesuchen behandeln und die überzähligen mindestens ein halbes Jahr oder noch länger schubladisieren  mit der Begründung, ein Gemeinderat könne seiner Gemeindeversammlung höchstens soundsoviele Einbürgerungsgesuche und kein einziges mehr zumuten. Eine solche Haltung widerspricht ganz klar Artikel 29 der Bundesverfassung, wie der Regierungsrat in seiner Begründung feststellt. Als Beispiel erwähne ich hier den Kanton Baselland, der die Einhaltung von kommunalen und kantonalen Verfahrensfristen verlangt: Gemeindeebene: Prüfung des eingereichten Gesuchs innert 6 Wochen, Antrag an Bürgergemeindeversammlung innert 6 Monaten, Weiterleitung an den Kanton innert 30 Tagen. Kantonsebene: Antragsstellung des Regierungsrates an den Landrat innert 3 Monaten, Beschlussfassung des Landrates innert 10 Wochen.

Alle Menschen, die sich einbürgern lassen möchten, haben Anspruch auf ein faires, gerechtes Verfahren innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes. Der Kanton hat hier einen Rahmen festzulegen, der im ganzen Kanton Gültigkeit haben muss. Es soll nicht Glückssache sein, ob man in einer Gemeinde wohnt, die Gesuche speditiv behandelt oder nicht.

In meiner langjährigen Tätigkeit als Lehrer habe ich schon mehrere hundert ausländische Kinder und Jugendliche unterrichtet, und bei weitaus den meisten von ihnen wäre ich nicht auf die Idee gekommen, sie könnten Fremde, Nichteinheimische sein, junge Schweizerinnen und Schweizer ohne Schweizerpass.

Bitte unterstützen Sie unser Postulat.“

Denkste. Jörg Hunn (SVP) meinte, für solche erleichterte Einbürgerungen sei kein Bedarf. Es könne nicht das Ziel sein, möglichst viele Ausländer einzubürgern, nur um die Zahl der Ausländer zu verkleinern. Eingebürgert werde nur, wer „Sitten und Gebräuche“ kenne und diesen nachlebe. Auch bei Fristen sei nichts zu ändern: Oft liege es an den Ausländern selber, wenn ein Verfahren stocke, da diese nicht immer alle erforderlichen Dokumente beibrächten, auch nicht auf nachfolgende Aufforderung. Bernhard Scholl (FDP), immer wieder in Abstimmungskomitees gegen fortschrittliche Begehren zu finden, erklärte, was das Stimmvolk drei Mal abgelehnt habe, habe keine Notwendigkeit. Und Fristen wie die begehrten gebe es nicht im Aargauer Recht. Klar, darum hat die SP sie ja auch verlangt.

Lilian Studer (EVP) unterstützte das Postulat. Sie meinte, es brauche für eine gelungene Integration zwei Seiten. Bei Einbürgerungswilligen handle es sich zudem meist um bereits Integrierte. Andreas Senn (CVP) sprach sich für seine Fraktion ebenfalls befürwortend aus.

Nützte nichts. Mit 65 zu 48 Stimmen wurde die Motion auch als Postulat abgelehnt.