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Misstöne bei Einbürgerungen
25.03.09 02:26

 

Einbürgerungen durch die Kommission für Justiz (JUS)

Rosmarie Groux

Martin Christen

Nicht alle von ihren Wohngemeinden zur Einbürgerung  Empfohlenen wurden an den Grossen Rat auch weitergegeben. Mehrere Gesuche wurden kurzerhand abgelehnt. Die SP wollte das verhindern, wählte aber nicht die korrekte Form.

Rosmarie Groux, Mitglied der Justizkommission, kritisierte das Verfahren in der vorberatenden Kommission:
„Liebe Schweizerinnen und Schweizer
Erlauben Sie mir, einen kurzen Eindruck aus den vergangenen vier Jahren der Mitarbeit in der  Kommission für Justiz und im Speziellen in der Subkommission Einbürgerungen zu schildern: In früheren Beratungen konnten wir einzelne kritische Dossiers in der Subkommission und in der JUS zurückstellen, um genauere Auskünfte zu verlangen oder die Probezeit nach einem Strafregistereintrag und die Löschung im Strafregister abzuwarten und das Dossier wieder zu prüfen. Heute häufen sich die Anträge auf Ablehnung der Einbürgerungsgesuche.

Warum?
Entgegen der Subkommission ist die mehrheitliche Justizkommission der Meinung, dass alle Gesuche mit Strafregistereinträgen, mit Vergehen, welche während dem Einbürgerungsverfahren erfolgten, sofort abgelehnt gehören. Als  Mitglied der Subkommission möchte ich aber alle Gesuche, auch diejenigen mit Einträgen im Strafregister, detailliert prüfen.  

Einzelne Gesuche werden vom Departement Volkswirtschaft und Inneres bereits zur Ablehnung empfohlen, zum Beispiel wenn die eidgenössische Bewilligung nicht eingeholt werden kann oder die Mitwirkungspflicht der Gesuchsteller nicht erfüllt ist. Die lange Verfahrensdauer der  einzelnen Dossiers, vor wie langer Zeit das Gesuch vor der Gemeindeversammlung behandelt und genehmigt wurde, wird dabei nicht berücksichtigt.
Es ist ein Unterschied, ob ein Gesuch vom Kanton für ein Jahr oder weniger zurückgestellt wird, oder ob ein Gesuchsteller wieder ein Gesuch auf Gemeindeebene einreichen muss.

Die Einbürgerungsbedingungen sind streng und häufig sehr lang. Wir sollten den Einbürgerungswilligen die Chance geben, dass ihr Gesuch auf kantonaler Ebene nach einer Rückstellung weiterbehandelt wird, wenn die Probezeit, nach einem Vergehen mit Strafregistereintrag, erfüllt ist.

Die SP wünscht eine detaillierte Auflistung der Straftaten, damit auf jedes  einzelne Gesuch eingegangen werden kann.“

Und Martin Christen stellte fest, dass auch die SchweizerInnen Nachhilfe in sprachlichen Sitten und Gebräuchen nötig hätten:
„Vielen fällt es auf, einige stört es, niemand sagt etwas.
Ich sage etwas, obwohl es sich um ein winziges Detail handelt. Wenn eine Person, die sich einbürgern lassen möchte, erklärt:

‚ICH KOMMEN VON TURKEI
ICH SEIN GERNE IN SCHEWEIZ‘,

dann sehen wir über die Sprachfehler hinweg, sofern sich diese Person sonst verständlich ausdrücken kann.

Wenn nun aber der Kanton von den Leuten, die sich einbürgern lassen möchten, sprachliche Integration verlangt, dann sollte sich dieser Kanton selber auch einer korrekten Sprache bedienen.

Schauen Sie die Botschaft der Kommission für Justiz an!

Woher stammen die Menschen?

VON TÜRKEI (mehrmals)
VON UKRAINE (mehrmals)
VON VEREINIGTE STAATEN (S.25)
VON VEREINIGTES KÖNIGREICH (S.25)

Du von Schweiz? In Aargau kein deutsches Sprach oder was?“

Da kein Antrag gestellt wurde, einzelne Gesuche an den Rat zu ziehen, war damit das Traktandum erledigt.