Damit ein Kanton gezielt Standortförderung betreiben kann, braucht es eine Rechtsgrundlage. Mit diesem Gesetz wird die Aargauer Version geregelt. Leider nicht so sorgfältig, wie das andere Kantone machen, und leider nicht mit der ausdrücklichen Erwähnung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit. Die SP stimmte dennoch zu. Lustlos.
Einen „kastrierten Papiertiger“ hat Clara Hiestand dieses Gesetz nach der 1. Lesung vom 6. Januar 2009 genannt. Auch die SVP hatte das Wort „Papiertiger“ verwendet. Überhaupt ging es an diesem 6. Januar heftig zu im Grossen Rat. Wer die Debatte beziehungsweise Claras Berichterstattung über diese nochmals geniessen möchte, kann das über diesen Link machen: www.sp-aargau.ch/grosser-rat/aktueller-sitzungsbericht/detailansicht/archive/2009/januar/article/standortfoerderungs-papiertiger-zusaetzlich-kastriert/.
Was im Gesetz fehlt: Arbeitnehmende kommen darin nicht vor. Dafür Steuererleichterungen für Reiche. Denn es ist kein Gesetz dafür zu schade, dass bürgerliche PolitikerInnen es nicht auch in diesem Sinne zweckbringend gestalten könnten. Auch in 2. Lesung ist das so: Es seien vor allem ordnungspolitische Regelungen, die sie hier favorisiere, schreibt die Regierung in ihrer Botschaft zur 2. Lesung.
Thomas Leitch sprach eintretend für die SP:
„Wir stehen grundsätzlich dahinter, dass der Regierungsrat und der Kanton Aargau eine aktive Wirtschaftspolitik betreiben. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass eine aktive Rolle des Kantons im Bereich der Wirtschaftsförderung wichtig ist. Die Wettbewerbsfähigkeit der Aargauer Wirtschaft wird durch eine konsequente, aktive und nachhaltige Standortentwicklung gestärkt.
Das Standortförderungsgesetz bildet die Grundlage für eine konsequente Entwicklung des Wirtschafts- und Wohnstandortes Aargau. Es ist nötig, weil damit die rechtlichen Grundlagen für eine systematische Standortförderung und für die finanziellen Aufwendungen geschaffen werden.
Bedauerlich ist, dass es die Mehrheit des Parlaments verpasst hat, die Förderung von Betrieben im Bereich zukunftsgerichteter Technologien ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse verzichten wir aber auf einen erneuten Antrag, einen solchen Passus aufzunehmen.
Die SP stimmt dem vorliegenden Gesetzesentwurf über die Standortförderung und der Abschreibung der parlamentarischen Vorstösse zu.“
Max Läng (CVP) und Andrea Moll-Reutercrona (FDP) fanden nur Gutes an diesem Gesetz. Eintreten war auch nicht bestritten.
Nur Gregor Biffiger (SVP) hatte einen Einwand: Bei § 5 („Der Kanton entlastet Unternehmen und Privatpersonen insbesondere durch folgende Massnahmen:
a) Hilfestellung bei der Erfüllung von administrativen Aufgaben für kantonale und kommunale Behörden,
b) elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Behörden,
c) Beseitigung und Vermeidung von unnötigen rechtlichen Einschränkungen und Belastungen, ...“) verlangte er, Litera c sei zu streichen, eventualiter nur das Wort „rechtlichen“. Das schränke sonst das Eigentumsrecht zu sehr ein.
Dem widersprach der ebenfalls zum letzten Mal im Grossen Rat anwesende Regierungsrat Kurt Wernli (Clara hat ihn überlebt und mit ihr die SP-Fraktion, diesen 1998 wilden Kandidaten gegen die SP): Das wäre mit Streichen absurd (er sagte es anders) und die Streichung des einen Wortes öffne alle Schleusen (auch das anders formuliert, aber sinngemäss gesagt). Der Antrag wurde mit 76 zu 41 Stimmen abgelehnt.
Das Gesetz wurde mit 103 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Mit 110 zu 5 Stimmen wurden diverse Vorstösse abgeschrieben.
Standortförderungsgesetz wie in 1. Lesung bestätigt
31.03.09 18:12






