Medienmitteilung der SP Aargau zur Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung

Die SP begrüsst die Änderungen des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW). Sie warnt aber vor einer Verschärfung der Schnittstellenproblematik in Folge von Datenschutzverschärfungen.

Im Grundsatz unterstützt die SP die Änderungen des GBW. Im Hinblick auf die jüngsten Bemühungen die Schnittstelle Sek I – Sek II zu entschärfen, macht sie sich allerdings Sorgen. «Es darf nicht sein, dass neue Datenschutzregelungen die Weiterarbeit mit dem Check S3 Resultaten in der Berufsehre verhindern.» meint Colette Basler, Mitglied der Bildungskommission. «Seit Jahren versuchen wir hier eine Verbesserung der Schnittstellensituation zwischen Volksschule und Berufsschulen, resp. Mittelschulen zu erreichen. Wird diese Arbeit nun zunichte gemacht, können wir den Check S3 tatsächlich streichen.»

Die SP erachtet die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für spät zugewanderte Erwachsene als wichtig. «So können sie schneller und besser integriert werden. Das Risiko, dass sie zu Sozialhilfebeziehenden werden, wird minimiert. Die Massnahme wirkt dem akuten Fach- und Arbeitskräftemangel entgegen», so Alain Burger, Mitglied der BKS-Kommission.

Ebenfalls begrüsst die SP die Förderung begabter Jugendlicher. «Es soll aber nicht nur Talentförderung in den Bereichen Sport und Musik betrieben werden. In allen Bereichen ist die Möglichkeit von Begabungsförderung zu schaffen.» sagt Simona Brizzi, Mitglied BKS-Kommission. «Der Begriff ‘Begabungsförderung’ muss weiter gefasst werden und die Schulen müssen den nötigen Handlungsspielraum erhalten», so Brizzi weiter.

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